STEUERVERTRETER IN GRIECHENLAND
Jeder aus einem Nicht-EU-Land, der in Ländern innerhalb der EU kauft und in Länder innerhalb der EU verkauft, muss in jedem EU-Land einen Umsatzsteuervertreter benennen.
Wenn ein außerhalb des EU-Landes ansässiges Unternehmen einen MwSt.-Vertreter ernennt (z. B. in Griechenland), dann gilt das Unternehmen (nur) für MwSt.-Zwecke als in Griechenland ansässig.
Daher muss das Unternehmen wie jedes andere in Griechenland ansässige Unternehmen Mehrwertsteuer erheben und/oder zahlen (je nach Fall).
Indikative Dienstleistungen von Taxplus:
- Einreichung von vierteljährlichen periodischen Mehrwertsteuererklärungen. Dies geschieht unabhängig davon, ob eine Aktivität stattgefunden hat oder nicht.
- Führen von Buchhaltungsunterlagen, die Transaktionen zeigen.
NEUIGKEITEN UND NÜTZLICHE INFORMATIONEN
(nur Griechisch)
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